I. Wie ist Bildungsrecht definiert?
Bildungsrecht ist ein Sammelbegriff für Rechtsbereiche, die mit Schule,
Ausbildung, Studium und Hochschule in Verbindung stehen.
Ein wesentlicher Teil des Bildungsrechts in der Schweiz betrifft das
Prüfungsrecht. Dabei geht es häufig um das Anfechten von Prüfungsergebnissen durch
Verfahren wie Rekurs Eidgenössische Prüfung, Rekurs Bachelor,
Rekurs Master oder Rekurs Maturaprüfung.
Anstelle des Rekurses kann auch eine Beschwerde treten; oft ist eine Einsprache
als vorgelagerter Schritt erforderlich.
II. Wie ist das Bildungsrecht in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland ausgestaltet?
In der Schweiz ist das Bildungsrecht – insbesondere das Prüfungsrecht – weniger entwickelt als in Deutschland. Dort existiert eine umfangreiche Rechtsprechung und Literatur. Die Kanzlei Dr. Arne-Patrik Heinze, mit Sitz in Wollerau bei Zürich, leistet in der Schweiz Pionierarbeit, um Behörden und Gerichte für die Schicksale von Prüfungskandidaten zu sensibilisieren. Dabei erfährt sie teils erheblichen Widerstand.
1. Was kann im Prüfungsrecht gegenüber Rekurskommissionen und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtlich angegriffen werden?
In Rekursverfahren können insbesondere formelle Fehler wie Lärm, nicht gewährte Prüfungszeitverlängerung, Befangenheit oder Prüfungsunfähigkeit gerügt werden. Wichtig ist, dass dies unverzüglich geschieht.
Weniger bekannt ist, dass auch inhaltliche Fachfehler angreifbar sind – wenn die Bewertung fachlich vertretbarer Lösungen zu Unrecht negativ erfolgt. Dafür sind jedoch Gutachten von Fachexperten erforderlich. Während manche Anwälte solche Verfahren als aussichtslos einstufen, sieht die Kanzlei Dr. Heinze & Partner es als Pflicht, vollen Einsatz für die Mandantschaft zu leisten, selbst wenn der Aufwand hoch ist.
2. Welche News bzw. Kuriositäten gibt es im Schweizer Bildungsrecht?
Der verkürzte Rechtsweg in der Schweiz ist kritisch zu sehen: Auf Bundes- und Kantonsebene existieren Verwaltungsgerichte, aber das Bundesverwaltungsgericht ist keine übergeordnete Instanz des kantonalen. Zudem ist die Prüfungskompetenz des Bundesgerichts eingeschränkt.
Problematisch ist, dass einzelne Richter:innen Entscheidungen treffen können, ohne sich mit fachlichen Details zu befassen. Dies würde in Deutschland als verfassungswidrig gelten. Gerichte in der Schweiz können gar ausschweifende rechtliche Argumentationen ablehnen – ein Vorgehen, das mit rechtsstaatlichen Prinzipien kaum vereinbar ist.
3. Aktuelles zur fragwürdigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bildungsrecht
Beim Verwaltungsgericht Zürich zeigt sich fragwürdige Entwicklung: Eine zuvor akzeptierte digitale Rekurseinreichung wird nun abgelehnt, obwohl das Gesetz keine formale Schriftform vorschreibt. Die Rekurskommission hatte diese Form als ausreichend angesehen – im Einklang mit dem Leitfaden des Bundesjustizministeriums.
Aktuell wird diese Praxis jedoch nicht mehr akzeptiert. Zustellungen über Konsulate werden zudem teilweise rechtswidrig verweigert. Die richterliche Argumentation stützt sich auf veraltete Literatur, ohne verfassungskonforme oder EMRK-konforme Auslegung. Ein Vergleich mit Deutschland zeigt, dass dort eine solche Rechtsauffassung kaum denkbar wäre.
Lustig wäre es, wenn jemand eine Postkutsche mit vier Pferden und einem Kutscher im Wild-West-Outfit für die Rekurszustellung einsetzen würde…


